Beteiligung - ein vielgebrauchtes Wort. Es können alle teilnehmen und mitmachen – das ist doch Beteiligung, oder?! Die Unterscheidung zwischen guter Jugendarbeit und guter Beteiligungsarbeit fällt manchmal schwer. „Alle können teilnehmen“, ist aber noch keine Beteiligung im Sinne der Kinder- und Jugendpartizipation. „Pars capere“ aus dem lateinischen Wortstamm – einen Teil fassen, packen: Hier kommen wir der Sache schon näher. Einen Teil der Entscheidungsmacht packen – Entscheidungen, die sonst von Erwachsenen gefällt werden, gemeinsam treffen: Das ist Beteiligung.
„Beteiligung ist die verantwortliche Beteiligung von
Betroffenen über die Verfügungsgewalt ihrer Gegenwart und Zukunft“ definiert
Prof. Waldemar Stange, Initiator zahlreicher Beteiligungskampagnen.
Klar ist, dass Kinder und Jugendliche sich ihren Teil nicht einfach so nehmen können. Erwachsene müssen bereit sein, einen Teil ihrer Entscheidungsmacht abzugeben. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen die Beteiligung, informieren und unterstützen sie bei komplexen Beteiligungsvorhaben angemessen. „Lest doch mal den Haushaltsplan und sagt uns, was ihr davon haltet“ – das kann nur zum Scheitern verurteilt sein. „Politiker und Jugendliche diskutieren auf Augenhöhe“ – eine leere Floskel für die meisten Jugendlichen - wenn die Augenhöhe nicht durch gute Vorbereitung, Information und jugendgerechte Gesprächsregeln hergestellt wird.
Ob Kinder und Jugendliche mitbestimmen dürfen, hängt aber
nicht vom Goodwill der Erwachsenen ab. Das Berliner Ausführungsgesetz zum
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) macht Beteiligung verbindlich. Alle Fachkräfte aus Jugendhilfe
und Planung, sowie alle Entscheidungsträger_innen aus Politik und Verwaltung sind
gesetzlich zur Beteiligung verpflichtet: „In jedem Bezirk sind (…) geeignete
Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung
UND anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch
sicherzustellen.“ (§5, Abs.3, Gesetz zur Ausführung des Kinder- undJugendhilfegesetzes (SGB VIII) in Berlin).
Um verschiedene Arten der Beteiligung einordnen zu können, hat sich die Stufenleiter der Beteiligung bewährt.
Hart/Gernert haben
eine Einteilung der verschiedenen Partizipationsstufen von der Fremdbestimmung
bis zur Selbstverwaltung vorgenommen. Auf der untersten Ebene finden sich die
sogenannten Fehlformen der Beteiligung, die unbedingt zu vermeiden sind.
Echte Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Alibi-Teilhabe lassen sich nicht immer einfach voneinander abgrenzen.
Von diesem klassischen Bereich der Partizipation wiederum grenzen sich Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ab.
Der Begriff der Stufenleiter suggeriert eine aufstrebende Bewertung. Dieser Vergleich hinkt etwas: Alibi-Teilhabe, also das Vorspiegeln von Beteiligungsmöglichkeiten, die ohne echten Einfluss bleiben, ist in keiner Weise der Fremdbestimmung überlegen. Im Gegenteil: Wenn Jugendliche an der Schulkonferenz teilnehmen in der Hoffnung, die Interessen ihrer Mitschüler engagiert vertreten zu können und dann feststellen, dass sich weder jemand die Mühe macht, die Konferenz für sich verständlich zu gestalten, noch wirklich an ihrer Beratung interessiert ist, dann werden sie wohl nur noch müde abwinken, wenn ihr Engagement in der Schule gefragt ist.
Auch die Selbstverwaltung am oberen Ende der Partizipationsleiter
ist nicht zwingend erstrebenswerter als beispielsweise Mitbestimmung. Für den
Bau des Jugendclubs ist es sinnvoll und notwendig, dass Behörden und Architekten,
Mitarbeiter_innen und Jugendliche gemeinsam planen und entscheiden.
Dennoch ist die Differenzierung des Partizipationsbegriffes
sinnvoll und notwendig. Zunächst einmal gibt sie Orientierung und bietet einen
Anlass, sich über die Grundlage eines Beteiligungsprozesses auszutauschen:
Worüber reden wir hier eigentlich? Was ist das Ziel dieses speziellen Vorhabens
und welche Stufe der Beteiligung erscheint uns angemessen? Haben wir dieselbe
Vorstellung von Beteiligung oder müssen unterschiedliche Vorstellungen erst
einmal untereinander abgeglichen werden? Es ist wichtig, dass niemand durch
überhöhte Erwartungen enttäuscht oder von Ergebnissen und konkreten Forderungen
überrascht und überfordert wird.
Dazu gehört auch, sich über Grenzen – institutionelle und
persönliche Grenzen von Beteiligung- Gedanken zu machen, um eine klare Haltung
zu entwickeln, diese transparent darzulegen und angemessen zu vertreten.
Einig sollten sich alle darüber sein, dass die drei ersten
Begriffe der Partizipationsleiter in einem als Beteiligungsprojekt deklarierten
Vorhaben als Fehlformen von Partizipation abzulehnen sind. Selbstbestimmung und
Selbstverwaltung sind in der Regel ebenfalls nicht Gegenstand eines
partizipativen Aushandlungsprozesses, es sei denn, es geht um die Qualifizierung
und das Aushandeln von Bedingungen für Selbstverwaltung.
Aber auch der klassische Beteiligungsbereich ist zu
differenzieren. Wie weit geht die Beteiligung? Haben die jungen Menschen
Stimmrecht? Beschränkt sich ihre Funktion auf Expertise und Beratung? Oder geht
es darum, Chancengleichheit für eine gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen?
Die Diskussion soll nicht dazu dienen rechthaberisch um Begrifflichkeiten zu streiten. Das Ziel ist vielmehr, durch interessiertes Fragen und Nachhaken ein gemeinsames Verständnis für den bevorstehenden Prozess zu erreichen und ein gemeinsames Bild über das erwartete Produkt zu zeichnen. Auf dieser Grundlage können dann gemeinsame Ziele formuliert und eine dazu passende Vorgehensweise entwickelt werden.
Für ein Beteiligungsvorhaben braucht es eine Entscheidung,
an der Jugendliche beteiligt sind. Und zwar möglichst eine, die etwas mit ihrem
eigenen Leben zu tun hat und sie persönlich betrifft. Einige praktische
Beispiele aus der Palette möglicher Themen und Anlässe:
Interessen und Bedarfe junger Menschen gemeinsam herausfinden
Anlässe für Beteiligung finden Interessierte vor allem im Kontakt mit jungen Menschen. Einfach mal fragen und zuhören: Was sind die Themen der jungen Menschen? Wo treffen sie sich, worüber unterhalten sich? Ein Gespräch in der Einrichtung, ein Spaziergang mit offenen Augen und Ohren im Stadtteil.
Darüber hinaus hat Berlin im Rahmen der Sozialraumraumorientierung Multiplikator_innen in jedem Bezirk ausgebildet, die Methoden der sozialräumlichen Erhebung beherrschen: Nadelmethode, Autofotografie, Zeitbudget, Subjektive Landkarte, Ressourcenkarten, usw.: Es gibt anregende jugendgerechte Methoden um Bedarfe mit jungen Menschen gemeinsam zu erheben statt ihnen fertige Projektideen zu präsentieren. Eine Beschreibung der Methoden und Vorgehensweise ist auf der Seite des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg zu finden.
Der sozialräumliche Blick in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
In die repräsentativen/ parlamentarischen Formen sind die Kinder- und Jugendparlamente, Schülervertretungen, Jugendquartiersräte, usw. einzuordnen. Kinder und Jugendliche wählen andere Kinder und Jugendliche in Gremien, die ihre Interessen vertreten. Diese Gremien arbeiten über einen längeren Zeitraum in derselben Besetzung.
An offenen Formen der Beteiligung wie Kinder- und Jugendforen, Kinderkonferenzen, Runden Tischen oder Landesschüler_innenkonferenz oder dem Berliner Jugendforum können grundsätzlich alle Interessierten teilnehmen. Hier geht es häufig darum, zunächst einmal Themen zu bestimmen, die den Teilnehmenden auf dem Herzen liegen. Jedes Kind/jeder Jugendliche bringt sein persönliches Anliegen ein („Was muss sich in unserem Stadtteil/ unserer Schule ändern?“), Gemeinsamkeiten werden fest gestellt und Prioritäten benannt, die anschließend in einem Forderungskatalog den zuständigen Entscheidungsträger_innen übergeben werden oder/ und als Grundlage für weitere Initiativen und Projekte der Kinder- und Jugendlichen dienen.
Projektorientierte
Formen haben ein konkretes Planungsvorhaben oder ein Anliegen zum
Gegenstand und zeichnen sich durch eine zeitliche Begrenzung mit Anfang und
Ende/ Ergebnis aus.
Ideenwerkstätten, Open Space Foren oder Zukunftskonferenzen dienen häufig als Auftakt für einen solchen Prozess.
Unter punktuellen Formen
der Beteiligung werden kleine Aktionen verstanden, die der Aktivierung oder der
Information dienen oder ein Element eines Beteiligungskonzeptes sind. Hierzu
zählt der Meckerbriefkasten des Jugendhauses, die Kindersprechstunde der
Jugendstadträtin, eine Befragung über Wünsche bei der Umgestaltung einer
Einkaufsstraße oder die Bewertung des Freizeitangebotes eines Stadtteiles.
Alltägliche Beteiligung ist eher eine Haltung gegenüber Kinder und Jugendlichen als eine besondere Methode: Wenn die Familie über das Urlaubsziel gemeinsam mit den Kindern entscheidet, wenn in der KiTa Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Aktivitäten bestehen, wenn Entscheidungen in der Schulklasse gemeinsam angegangen werden. Erwachsene hören Kindern zu, nehmen auch nonverbale Aussagen und Zeichen ernst. Hierzu wurden z. T. besondere Verfahren entwickelt – Redestab, Schweigestein, Meckerwand, usw. Entscheidend ist aber eine konsequente Umgangsweise, die beispielsweise im Leitbild einer KiTa, Schule oder einer Jugendfreizeiteinrichtung als gemeinsame Linie festgeschrieben sein kann. Im Idealfall haben auch Kommunen oder Bezirksverordnetenversammlungen nicht nur schriftliche Beschlüsse zur Partizipation verfasst, sondern erinnern sich im täglichen politischen Geschäft daran und gehen aus eigener Initiative auf Kinder- und Jugendliche zu.
Welches Beteiligungsverfahren gewählt wird hängt davon ab,
welche Altersgruppe angesprochen werden soll. Ob es sich um ein konkretes
Projekt handelt oder ein Bezirk eine kontinuierliche Beratung durch junge
Menschen wünscht, ob möglichst viele verschiedene Jugendliche oder eine
homogene Gruppe angesprochen werden soll, usw.
Für ein Gesamtkonzept sollte immer eine Mischung aus
verschiedenen Formen und Methoden angestrebt werden um so viele Kinder und
Jugendliche wie möglich an den Entscheidungen einer Kommune zu beteiligen.
Beteiligung ist außerdem nicht nur auf Kommunalpolitik beschränkt, sondern sollte sich ebenso im Alltag von Familien und Schulen wieder finden. Auch hier werden die Themen, der Grad der Mitbestimmung und die Form der Mitbestimmung vom Alter und der Reife, dem Ausdrucksvermögen und anderen Rahmenbedingungen abhängen.
Gelingende Beteiligungsprozesse erfordern ein Zusammenspiel
unterschiedlicher Faktoren.
Strukturelle Bedingungen, kind- und jugendgerechte Methoden und eine Haltung, die Kindern und Jugendlichen die Artikulation ihrer Interessen ermöglicht. Sie bilden die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess. Fehlt ein Faktor, ist der ganze Beteiligungsprozess zum Scheitern verurteilt. Fehlende Umsetzungsmöglichkeiten hinterlassen bei jedem noch so gut gemeinten und moderierten Beteiligungsprojekt Frustration und Ent-Täuschung. Die beste Methode ist Makulatur ohne eine respektvolle zutrauende Haltung. Dazu zählen der Wille zur Beteiligung und verlässlichen Begleitung, eine Kultur des Fragens und Zuhörens, die Bereitschaft, auch unkonventionelle Wege zu gehen und ein Zutrauen auch zu jungen Menschen, die als „schwierig“ eingestuft werden.
So wie Beteiligung nur freiwillig geschieht, darf ein
Beteiligungsprozess auch scheitern: Ein Hauptakteur fällt aus, weil die Mutter
plötzlich schwer erkrankt. Das Interesse an einem Projekt erlahmt, weil die
Fußball-WM alle Aufmerksamkeit verlangt. Ein Projekt erweist sich als nicht
durchführbar. Viele Klippen können und sollen aber auch im Vorfeld umschifft
werden. Die Beachtung einer folgender Aspekte hilft, Beteiligungsvorhaben eine
gute Grundlage zu verschaffen.
Kinder- und
Jugendpartizipation setzt Klärung unter Erwachsenen voraus. Vor der
Initiierung müssen formelle und informelle Entscheidungsträger_innen
eingebunden werden. Damit frustrierende Erlebnisse erspart bleiben wie jenes an
einer Schule, an der engagierte Schülerinnen nach der kunstvollen Gestaltung
ihrer Toiletten den Auftrag von der Schulleitung erhielten, sie noch einmal mit
einer genehmigungsfähigen Farbe über zu streichen.
Hierzu gehört auch eine entsprechende Vorbereitung auf die
Rollen von Erwachsenen im Beteiligungsprozess. Es muss klar sein, dass ein
Mitarbeiter sich während der Utopiephase einer Zukunftswerkstatt nicht über die
unrealistischen Ideen der Jugendlichen empört und dass Kritik und abweichende
Meinungen ohne Angst vor negativen Konsequenzen geäußert werden darf. Die
sprachliche Überlegenheit der Erwachsenen darf nicht dazu führen, dass
Meinungen zerredet werden. Gleichzeitig sollen auch die Erwachsenen ihr Wissen
und ihre Erfahrung in einer Weise einbringen, die das Gesamtprojekt voran
bringt. Hierüber braucht es eine Verständigung im Vorfeld.
Was kann in welchem Rahmen von Kindern und Jugendlichen
mitbestimmt werden? Sind Finanzen geklärt und Genehmigungen eingeholt, bevor
die Kinder und Jugendlichen einbezogen werden? Den Rahmen für die Beteiligung
deutlich machen: Beraten oder mitentscheiden? Dabei ist nicht unbedingt die
höchste Stufe der Beteiligung auch notwendigerweise die „Beste“. Wenn die neue
Honorarkraft eingestellt wird, werden die Jugendlichen sicher kein alleiniges
Entscheidungsrecht übertragen bekommen. Es geht darum, die Expertise der jungen
Menschen als Nutzer_innen angemessen einzubeziehen, z.B. mit ihnen gemeinsam zu
überlegen, welche Eigenschaften und Fähigkeiten ihnen wichtig sind, das
Vorstellungsgespräch gemeinsam mit ihnen zu führen und ihre Meinung ernsthaft
berücksichtigen.
Beteiligung braucht
Beteiligungsspielräume und Ergebnisoffenheit. Gibt es wirklich etwas mit zu
entscheiden oder stehen die Ergebnisse heimlich schon fest? Werden die
Ergebnisse auch dann ernst genommen, wenn ihre Umsetzung u.U. strukturelle
Veränderungen nach sich ziehen?
Orientierung an der
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen: Hat das Beteiligungsvorhaben einen
konkreten Bezugspunkt an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen? Sind sie in die Entwicklung
einbezogen?
Information: Kinder und Jugendliche brauchen Informationen
über Beteiligungsgegenstand, Grenzen der Beteiligung und eine Vorstellung des
zeitlichen Verlaufs. Gegebenenfalls müssen auch sie auf ihre Rolle vorbereitet
und qualifiziert werden. Sind die Informationen kind- und jugendgerecht
aufbereitet? Verstehen sie, was der Beteilgungsgegenstand mit ihnen persönlich
zu tun hat?
Freiwilligkeit:
Engagierte Beteiligung kann niemals erzwungen werden. Kinder und Jugendliche
sollen informiert und motiviert werden, Beteiligungspflichtveranstaltungen
dagegen sind eine Qual für alle und werden in den seltensten Fällen echtes
Engagement hervorrufen.
Zielgruppenspezifische
Methoden: Kinder brauchen andere Methoden als Jugendliche. Jungen und
Mädchen sind unter Umständen in Bedürfnislagen und Ermutigung zur Einmischung
unterschiedlich zu beteiligen. Kulturelle Unterschiede sollten ebenso bedacht
werden wie unterschiedliche sprachliche Ausdrucksfähigkeiten. In jedem Falle gilt:
Erwachsene Beteiligungsformen mit Endlosdiskussionen, abstrakten
Geschäftsordnungen und unverständlichen Wahlverfahren fördern nicht die Lust
auf Beteiligung. Schlimmer noch: Sie schließen ganze Gruppen von Kindern und
Jugendlichen vom Beteiligungsprozess aus.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz besagt: Erst muss das
Beteiligungsziel festgelegt werden, bevor eine der vielen Methoden mit wohlklingenden Namen
ausgewählt wird. Eine Zukunftswerkstatt ist kein Konfliktlösungsinstrument,
Appreciative Inquiry keine Befragungsmethode und viele bunte Karten machen noch
keine Moderationstechnik.
Beteiligung hat
Konsequenzen: Beteiligung, die junge Menschen zum weiteren Einmischen und
Mitgestalten motivieren soll, muss immer Konsequenzen haben, Ergebnisse der Beteiligung
müssen sichtbar gemacht und erklärt werden. Dazu braucht ein
Beteiligungsprozess klare Rahmenbedingungen: Ist eine zeitnahe Umsetzung
gesichert; ist das Zeitgefühl von Kindern - ein Jahr ist eine Ewigkeit -
berücksichtigt? Wie ist die Einbindung in den Schulalltag, ggf. auch in den
Unterricht geregelt? Wie begleiten Partner den Prozess verbindlich bis zur
Umsetzung?
Kinder und Jugendliche, die Zeit und Engagement in Problemanalyse, Ideenfindung und Projektentwicklung investieren, haben ein Recht, zu wissen, was mit den Ergebnissen der Beteiligung geschieht und wie sie selbst Akteure im Geschehen bleiben können.
Ein Austausch mit Kolleg_innen kann eine Goldgrube der
Erfahrungen sein. Viele haben kleine handhabbare Methoden entwickelt, die sie
ganz selbstverständlich einsetzen.
Auch der neutrale Blick von außen macht in bestimmten
Beteiligungsvorhaben Sinn. Partner, vor allem aus der Jugendhilfe, aber auch
besonders geschulte Moderatorinnen für Partizipationsprozesse, Kinder- und
Jugendbeteiligungsbüros, von Jugendlichen geführte Servicestellen
Jugendbeteiligung, engagierte Jugendverbände oder Jugendbildungsstätten können
unterstützen, wenn es um Planung, Methodenauswahl und Durchführung geht.
Partizipationsprofis arbeiten in den Kinder- und
Jugendbeteiligungsbüros/ Koordinierungsstellen für Beteiligung, die es in den
meisten Bezirken gibt. www.mitbestimmeninberlin.de
oder die bezirklichen Seiten geben Auskunft über die jeweiligen
Ansprechpartner_innen, Schwerpunkte und Projekte. Das sozialpädagogische
Institut Berlin-Brandenburg und die Deutsche Gesellschaft für
Demokratiepädagogik e.V. bilden seit mehreren Jahren Moderator_innen für
Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse aus, die mit Methoden der Kinder- und
Jugendbeteiligung und externer Moderation weiterhelfen können.
Die Landesarbeitsgemeinschaft „Mitbestimmung von Kindern und
Jugendlichen in Berlin“ und der Landeskoordinierungskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung initiieren landesweite Beteiligungsvorhaben zu
unterschiedlichen Themen.
Rebekka Bendig
Begleitung von Partizipationsprozessen, Organisations- und Kommunalberatung mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendpartizipation, UN-Kinderrechtskonvention, Kinder- und Jugendengagement, Qualifizierungen für Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Stadt- und Regionalplanung. Als wissenschaftliche Referentin war sie bei der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ für die Erstellung des Ersten Kinder- und Jugendreports zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verantwortlich.